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DSGVO-konformer privater Dokumentenspeicher
Sicherer, privater Dokumentenspeicher für DSGVO-Konformität.

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Häufig gestellte Fragen
Privater Dokumentenspeicher bedeutet, Dokumente sicher aufzubewahren, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen und stets Datenprivatsphäre und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Die DSGVO erfordert, dass Organisationen persönliche Daten verantwortungsvoll handhaben und vor unbefugtem Zugriff, Verarbeitung und Datenlecks in der Dokumentenspeicherung schützen.
Ein DSGVO-konformer Speicher stellt sicher, dass Ihre Organisation die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, das Risiko von Strafen minimiert und die Privatsphäre schützt.
Ja, Sie können verschiedene Dokumenttypen hochladen, solange sie mit den Formaten der Speicherplattform kompatibel sind, typischerweise Text, Bilder und PDFs.
Die maximale Dateigröße zum Hochladen beträgt in der Regel 100 MB, um effizienten Speicher und Verarbeitung ohne Datenüberlastung zu gewährleisten.
Nein, die Speicherlösungen erfordern normalerweise eine Online-Verbindung, um sichere und aktualisierte Zugriffskontrollen für die DSGVO-Konformität sicherzustellen.
Ja, Video- und Audiodateien können gespeichert werden, in der Regel jedoch auf eine maximale Dauer von 60 Minuten beschränkt, um eine effiziente Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Privater Dokumentenspeicher ist mit fortschrittlichen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet, um unbefugten Zugriff zu verhindern, die Datenintegrität zu wahren und die DSGVO-Konformität sicherzustellen.
Ja, die Plattform unterstützt die Speicherung von Dokumenten in mehreren Sprachen, sodass Sie vielfältige Datensätze effektiv verwalten können.
Merkmale umfassen sichere Zugriffskontrollen, Datenverschlüsselung, Überwachung der Konformität und regelmäßige Updates zur Erfüllung der sich entwickelnden DSGVO-Standards.
Sie können Dokumente nicht direkt im Speichersystem bearbeiten, jedoch herunterladen, in einem Texteditor ändern und die aktualisierte Version hochladen.
Ja, gespeicherte Dokumente können in Echtzeit abgerufen werden, vorausgesetzt, Sie verfügen über die notwendigen Berechtigungen, was eine effiziente Datenabfrage ermöglicht.
Datenlecks werden durch robuste Sicherheitsprotokolle verhindert, die Verschlüsselung, Zugriffsprotokolle und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen umfassen und die DSGVO-Konformität sichern.
Ja, historischer Datenzugriff ist möglich, sofern er den definierten Aufbewahrungsrichtlinien entspricht, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Datenaufbewahrung zu gewährleisten.
Gespeicherte Dateien werden typischerweise gemäß den Datenaufbewahrungsrichtlinien verwaltet, die im Einklang mit der DSGVO stehen, sodass Daten nur so lange wie nötig aufbewahrt werden.