Die folgenden Informationen werden Strafverfolgungsbehörden und anderen hoheitlichen Stellen zur Verfügung gestellt, die Informationen über Nutzer des Evernote-Diensts anfordern. Parteien in Straf- oder Zivilprozessen, die Informationen über Nutzer des Evernote-Diensts benötigen, können sich unter complianceteam@evernote.com an Evernote wenden. Alle anderen Auskunftsersuchen in Bezug auf den Evernote-Dienst, inklusive Fragen zu Notizen und Nutzerinformationen, richten Sie bitte an unser Kundensupportteam.
Nutzer können im Evernote-Dienst und den damit verbundenen Software-Anwendungen Notizen und Notizbücher erstellen und darin Inhalte speichern, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder für eine oder mehrere Personen freigegeben werden (über gemeinsame Notizbücher, per E-Mail oder über die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken). Der Evernote-Dienst wird von der Evernote Corporation mit Sitz in Kalifornien (USA) und ihren Tochtergesellschaften angeboten. Alle Nutzerinformationen werden von der Evernote Corporation in Kalifornien verarbeitet und gespeichert.
Evernote erfasst Nutzerinformationen gemäß unseren Nutzungsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und anderen anwendbaren Zusatzvereinbarungen (wie in den Nutzungsbedingungen definiert). Obwohl einige Informationen über Nutzer und ihre Nutzung des Evernote-Diensts erfasst werden, betrifft der größte Teil der gespeicherten Daten Inhalte, die von Nutzern erstellt und in ihren eigenen Konten als Notizen gespeichert werden. Nutzer können auf diese Inhalte nur zugreifen, solange ihr Konto aktiv ist. Mit dem Begriff „Nutzerinformationen“ beziehen wir uns sowohl auf den Inhalt in Nutzerkonten als auch auf die Angaben, die wir über Nutzer des Evernote-Diensts speichern.
Evernote hat es sich zur Regel gemacht, Nutzer zu benachrichtigen, wenn wir im Rahmen eines Rechtsverfahrens ein Auskunftsersuchen von Dritten zu Nutzerdaten erhalten. Die folgenden Fälle stellen eine Ausnahme dieser Regel dar:
Alle Auskunftsersuchen zu Nutzerinformationen von Strafverfolgungsbehörden oder hoheitlichen Stellen müssen an die Evernote Corporation in Redwood City, Kalifornien, gerichtet werden. Die Evernote Corporation beantwortet gültige und ordnungsgemäß zugestellte Ersuchen in dem von den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie, dem US-amerikanischen Recht, inklusive dem Stored Communications Act (Gesetz über die Aufbewahrung von Kommunikationen, SCA), 18 USC § 2701-2712, gestatteten Ausmaß. Details zu den Anforderungen für Auskunftsersuchen:
Wir können Aufzeichnungen zu einem Konto in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und anwendbarem Recht offenlegen und nehmen möglicherweise diplomatische Verfahren im Rahmen von Rechtshilfeabkommen durch das US-Justizministerium in Anspruch, um einem Auskunftsersuchen zu Nutzerinformationen nachzukommen. Bitte beachten Sie, dass die US-Gesetzgebung die Offenlegung von Nutzerinhalten an Strafverfolgungsbehörden außerhalb der USA verbietet, sofern nicht die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt.
Strafverfolgungsbehörden und andere hoheitliche Stellen können Anfragen via E-Mail, Fax, Kurier oder Post zustellen an:
Evernote Corporation
305 Walnut Street
Redwood City, California 94063, USA
An: Legal Compliance Team
E-Mail: complianceteam@evernote.com
Alle Ersuchen müssen mit offiziellem Briefkopf der hoheitlichen Stelle bzw. Strafverfolgungsbehörde versehen sein und müssen folgende Punkte beinhalten:
Außerdem müssen die angeforderten Nutzerinformationen ausführlich in dem Ersuchen beschrieben werden. Zudem muss angegeben werden, welche Rolle diese Informationen für die laufenden Ermittlungen spielen.
Bitte beachten Sie, dass Evernote Ersuchen von hoheitlichen Stellen oder Strafverfolgungsbehörden per E-Mail nur beantworten kann, wenn diese von der offiziellen Domain dieser Behörde gesendet werden.
Bei Notfällen, die eine Gefahr oder ein Todes- bzw. Verletzungsrisiko für eine Person darstellen, können Vertreter einer Strafverfolgungsbehörde eine Dringlichkeitsanfrage zur Offenlegung stellen, indem sie dieses Formular ausfüllen und mit dem Betreff: „Emergency Disclosure Request“ an complianceteam@evernote.com senden.
Wenn Nutzer oder Dritte, die keine Strafverfolgungsbehörden vertreten, von einer Notfallsituation Kenntnis haben, sollen sie uns nicht unter dieser E-Mail-Adresse kontaktieren, sondern sich direkt an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden wenden. Andere dringende Mitteilungen können an das Evernote-Supportteam gerichtet werden.
Evernote kann gemäß der US-Gesetzgebung (18 USC § 2706) eine Erstattung der Kosten geltend machen, die mit der Beantwortung von Ersuchen zu Nutzerinformationen einhergehen. Wir können nach eigenem Ermessen von diesen Gebühren absehen, zum Beispiel in Fällen, die in Zusammenhang mit potenzieller Gefährdung Minderjähriger stehen, oder im Fall von Dringlichkeitsanfragen.