Evernote Teams-Vereinbarung
Aktualisiert am 15. Februar 2024
Diese Evernote Teams-Vereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Nutzung des Evernote Teams-Service („Evernote Teams-Service“ oder „Evernote Teams“, früher bekannt als Evernote Business) durch die in diese Bestimmungen einwilligende juristische Person („Kunde/Kundin“). Beim Evernote Teams-Service handelt es sich um die in unseren Nutzungsbedingungen beschriebene Fassung des Evernote-Service, die speziell für Unternehmen, Teams und sonstige Organisationen konzipiert wurde.
Der Kunde bzw. die Kundin ist eine der Parteien dieser Vereinbarung. Bei Kunden bzw. Kundinnen mit Hauptsitz außerhalb Brasiliens ist die Evernote Corporation, ein Unternehmen nach dem Recht des US‑Bundesstaates Delaware mit Hauptsitz im US‑Bundesstaat Kalifornien, der Anbieter des Evernote-Service und weitere Partei. Bei Kunden bzw. Kundinnen mit Hauptsitz in Brasilien ist Evernote do Brasil Serviços de Aplicações Ltda., ein Unternehmen nach brasilianischem Recht mit Hauptsitz in der Stadt São Paulo, Bundesstaat São Paulo, Brasilien („Evernote Brasil“), anstelle der Evernote Corporation der Anbieter des Evernote-Service und weitere Partei. Darüber hinaus ist Bending Spoons S.p.A., ein Unternehmen nach italienischem Recht mit Hauptsitz in Mailand, Italien („Bending Spoons“), Eigentümer der Evernote-Software und in dieser Eigenschaft ebenfalls Vertragspartei. Die Evernote Corporation, Evernote Brasil und Bending Spoons werden im Rahmen dieser Bestimmungen gegebenenfalls als „wir“ und „uns“ bezeichnet
Eine Einzelperson bzw. natürliche Person („Sie“) muss im Namen des Kunden bzw. der Kundin in diese Vereinbarung einwilligen, um ein Evernote Teams-Konto („Kundenkonto“) erstellen zu können. Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Evernote der im Namen des Kunden als Administrator agierenden Einzelperson das Evernote Teams-Administratorkonto („Administratorkonto“) bereitstellt („Tag des Inkrafttretens“). Durch Ihre Einwilligung in diese Vereinbarung bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung im Namen des Kunden bzw. der Kundin gelesen und geprüft haben, und sichern Sie gegenüber uns zu, dass Sie befugt sind, im Namen der Kundin bzw. des Kunden rechtsverbindlich in diese Vereinbarung einzuwilligen. Sollten Sie nicht befugt sein, die Kundin bzw. den Kunden rechtlich zu binden, setzen Sie bitte kein Häkchen in das Kästchen, mit dem Sie Ihre Einwilligung in die Bestimmungen dieser Vereinbarung kenntlich machen.
Zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegt die Nutzung des Evernote Teams-Service durch den Kunden bzw. die Kundin auch den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für Evernote-Services („Nutzungsbedingungen“), den jeweils geltenden Bestimmungen zur Zahlungsabwicklung („Geschäftsbedingungen"), den jeweils geltenden ergänzenden Nutzungsbedingungen sowie der jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen, den Geschäftsbedingungen oder den ergänzende Nutzungsbedingungen und dieser Vereinbarung gelten in Bezug auf den Evernote Teams‑Service die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
1. Nutzung des Evernote Teams-Service
Nachdem die Kundin bzw. der Kunde ein Konto eingerichtet und in diese Vereinbarung eingewilligt hat, gewährt Evernote ihr bzw. ihm Zugriff auf ein Administratorkonto, für das eine entsprechende Konsole („Administratorkonsole“) bereitgestellt wird. Über die Administratorkonsole kann der Kunde bzw. die Kundin eine Reihe von administrativen Aufgaben in Bezug auf sein bzw. ihr Kundenkonto ausführen. Dazu zählen unter anderem Funktionen, um Endnutzern bzw. Endnutzerinnen den Zugriff auf das Kundenkonto zu gewähren, zeitweilig zu sperren oder ganz zu entziehen sowie Inhalte aus dem Kundenkonto zu exportieren.
Der Kunde bzw. die Kundin erkennt an, dass ein Endnutzer bzw. eine Endnutzerin, dem bzw. der Zugriff auf das Kundenkonto gewährt wurde, berechtigt ist, Inhalte in diesem Kundenkonto zu betrachten, zu erstellen oder für andere freizugeben. Der Kunde bzw. die Kundin erkennt ferner an, dass ein Endnutzer bzw. eine Endnutzerin, dem ein Administrator bzw. eine Administratorin (wie nachfolgend beschrieben) den Zugriff auf das Kundenkonto gewährt hat, Inhalte aus dem Kundenkonto kopieren, übertragen oder anderweitig exportieren kann. Wenn der Zugriff auf ein Kundenkonto für den Endnutzer bzw. die Endnutzerin zu einem späteren Zeitpunkt ausgesetzt oder widerrufen wird, hat der Endnutzer bzw. die Endnutzerin keinen weiteren Zugriff auf die Inhalte im Kundenkonto; jedoch hat das Aussetzen bzw. Widerrufen keine Auswirkung auf etwaige Inhalte des Kundenkontos, die der Endnutzer bzw. die Endnutzerin bereits zuvor kopiert oder übertragen hat.
Für den Fall, dass ein Endnutzer bzw. eine Endnutzerin über ein Einzelkonto für den Evernote-Service verfügt, das nicht mit dem Kundenkonto verknüpft ist, erkennt der Kunde bzw. die Kundin an, dass der Kunde bzw. die Kundin weder Zugriff auf ein solches eigenständiges Einzelkonto des Endnutzers bzw. der Endnutzerin für den Evernote-Service noch irgendwelche Rechte daran oder Kontrolle darüber erhält.
Der Kunde bzw. die Kundin willigt ein, dass seine bzw. ihre im Rahmen dieser Vereinbarung getätigten Käufe weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Eigenschaften noch von mündlichen oder schriftlichen Äußerungen von Evernote hinsichtlich zukünftiger Funktionen oder Eigenschaften abhängig sind.
2. Verpflichtungen des Kunden bzw. der Kundin
Der Kunde bzw. die Kundin ist verantwortlich für (a) die Zahlung sämtlicher Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kundenkonto („Gebühren“), (b) die Verwaltung des Zugriffs auf das Kundenkonto und dessen Inhalte durch Endnutzerinnen bzw. Endnutzer mithilfe der Administratorkonsole, (c) die Geheimhaltung des Passworts aller Administratorkonten, (d) die Bereitstellung korrekter und aktueller Konto- und Kontaktdaten für jedes Administratorkonto sowie (e) die Einhaltung sowohl dieser Vereinbarung als auch geltenden Rechts bei jeglicher Nutzung durch die Administratorkonten. Der Kunde bzw. die Kundin kann mehreren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Kunden Administratorrechte gewähren (jeweils als „Administrator“ bezeichnet) und ist allein dafür verantwortlich, je nach Erforderlichkeit geeignete Personen als Administratoren zu benennen bzw. Personen ihre Administratorrechte wieder zu entziehen, wenn sie diese nicht länger benötigen. Der Kunde bzw. die Kundin erkennt an, dass er bzw. sie gegebenenfalls nicht auf das Evernote Teams-Konto zugreifen oder es verwalten kann, falls kein Administrator des Kontos in der Lage oder willens ist, diese Funktion auszuüben, bzw. falls der Kunde bzw. die Kundin nicht auf andere Weise die Kontrolle über die Administratorkonten hat. In einem solchen Fall ist ausschließlich der Kunde bzw. die Kundin für sämtliche etwaige daraus resultierenden Verluste, Kosten und Ausgaben verantwortlich. (Weitere Informationen finden Sie nachfolgend im Abschnitt „Wiederherstellung von Administratorkonten“.)
Der Kunde bzw. die Kundin erkennt an und willigt ein, dass jede Endnutzerin und jeder Endnutzer vor der Nutzung des Evernote Teams-Service in die Nutzungsbedingungen von Evernote einwilligen muss und dass die Nutzung von Evernote Teams durch die jeweilige Endnutzerin bzw. den jeweiligen Endnutzer den entsprechenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Der Kunde bzw. die Kundin erkennt an, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen durch eine Endnutzerin bzw. einen Endnutzer zum Widerruf des Zugriffs auf das Kundenkonto durch diese Endnutzerin bzw. diesen Endnutzer oder zur Kündigung des Kundenkontos führen kann. Der Kunde bzw. die Kundin ist nicht berechtigt, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für bzw. im Namen von Evernote abzugeben oder Evernote in jeglicher sonstigen Weise gegenüber Endnutzerinnen und Endnutzern in die Pflicht zu nehmen.
Der Kunde bzw. die Kundin kann für den Zugriff und die Nutzung der Inhalte im Kundenkonto durch Endnutzerinnen und Endnutzer eigene Regeln aufstellen („Kundenregeln“). Solche Kundenregeln gelten lediglich für die Beziehung zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und seinen bzw. ihren Endnutzerinnen und Endnutzern. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen ist der Kunde bzw. die Kundin dafür verantwortlich, alle erforderlichen Berechtigungen von Endnutzerinnen und Endnutzern zu ermitteln und einzuholen, damit der Kunde bzw. die Kundin die über die Administratorkonsole verfügbaren administrativen Funktionen wahrnehmen und die eigenen Kundenregeln durchsetzen kann. Evernote ist diesbezüglich weder gegenüber dem Kunden bzw. der Kundin noch den Endnutzerinnen und Endnutzern verantwortlich oder in der Pflicht und ist insbesondere nicht dafür verantwortlich, dem Kunden bzw. der Kundin bei der Durchsetzung von Kundenregeln behilflich zu sein oder Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu den Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie stehen.
Der Kunde bzw. die Kundin hat die unbefugte Nutzung seines bzw. ihres Evernote Teams-Kontos und dessen Inhalts zu verhindern und jegliche unberechtigte Nutzung, von der er bzw. sie Kenntnis erlangt, unverzüglich zu unterbinden. Der Kunde bzw. die Kundin hat Evernote unverzüglich über jegliche unberechtigte Nutzung bzw. jeglichen unberechtigten Zugriff auf den Evernote-Service zu informieren, von der bzw. dem er bzw. sie Kenntnis erlangt.
3. Wiederherstellung von Administratorkonten
Wenn eine Kundin bzw. ein Kunde einen von den Administratorkonten unabhängigen speziellen Autorisierungsprozess einrichten möchte, beispielsweise per schriftlicher Anweisung durch leitende Angestellte oder andere zuständige Vertretungen der Kundin bzw. des Kunden, kann die Kundin bzw. der Kunde sich mit dem Kundenservice von Evernote in Verbindung setzen, um einen solchen Prozess zu vereinbaren („Prozess zur genehmigten Kontenwiederherstellung“). Evernote behält sich vor, einen solchen Antrag nach eigenem Ermessen zu bewilligen oder abzulehnen. Falls die Kundin bzw. der Kunde und Evernote einen Prozess zur genehmigten Kontenwiederherstellung vereinbart haben, kann sie bzw. er zu gegebener Zeit Unterstützung bei der Anwendung eines solchen Prozesses zur genehmigten Kontenwiederherstellung anfordern.
Sollte die Kundin bzw. der Kunde den Zugriff auf sämtliche Administratorkonten verlieren und keinen Prozess zur genehmigten Kontenwiederherstellung eingerichtet haben, muss sie bzw. er sich an den Kundenservice von Evernote wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Sollte keine Person mehr im Besitz von Anmeldedaten für ein Administratorkonto sein („Verlust der Administration“), kann Evernote nach eigenem Ermessen entscheiden, ob einer Person, die im Namen der Kundin bzw. des Kunden Zugriff auf ein Administratorkonto verlangt, die erforderlichen Anmeldedaten bereitgestellt werden. In einem solchen Fall hat diese Person gegenüber Evernote durch Vorlage eines entsprechenden geeigneten Nachweises darzulegen, dass sie befugt ist, den Zugriff auf das Administratorkonto im Namen des Kunden wiederzuerlangen. Die Kundin bzw. der Kunde willigt ein, dass Evernote gemäß dieser Vereinbarung ermächtigt und befugt ist, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob einer Person, die einen Nachweis dafür vorlegt, dass sie im Namen der Kundin bzw. des Kunden agiert, die Anmeldedaten für ein Administratorkonto bereitgestellt werden; und die Kundin bzw. der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche gegenüber Evernote, die aus solchen Handlungen oder im Zusammenhang mit solchen Handlungen resultieren könnten. Die Kundin bzw. der Kunde wurde auf die Bestimmungen des California Civil Code Section 1542 („Section 1542“) hingewiesen und versteht den Inhalt, der auf Deutsch wie folgt lautet: „Eine allgemeine Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, von denen der Gläubiger oder die freistellende Partei zum Zeitpunkt des Vollzugs der Freistellung keine Kenntnis hat oder deren Existenz zu seinen bzw. ihren Gunsten er bzw. sie nicht vermutet und die sich im Falle ihrer Kenntnis wesentlich auf seine bzw. ihre Regelung mit dem Schuldner oder der freigestellten Partie ausgewirkt hätten.“ Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet ausdrücklich auf etwaige Rechte und Vorteile sowie den Schutz aus Section 1542 sowie jeglichen sonstigen Gesetzen, Bestimmungen oder Vorschriften auf Bundesebene oder regionaler Ebene, die den Umfang einer allgemeinen Freistellung einschränken.
4. Einschränkungen
Der Kunde bzw. die Kundin unterlässt es und stellt sicher, dass Endnutzerinnen und Endnutzer oder Dritte es ebenfalls unterlassen, (a) den Zugang zum Evernote-Service über das Kundenkonto zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder zu vermieten, (b) zu versuchen, den Evernote-Service oder eine von ihm genutzte Software oder sonstige Komponente durch Reverse Engineering zurückzuentwickeln, (c) den Evernote Teams-Service auf eine Weise oder unter Umständen zu nutzen, bei denen die Nutzung oder der Ausfall des Evernote Teams-Service zu Tod, Personenschäden oder Umweltschäden führen könnte, (d) den Evernote-Teams-Service auf eine Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze zum Schutz der Datenschutzrechte, Gesundheits- oder Finanzdaten einer Person verstößt, wozu unter anderem folgende US‑amerikanischen Gesetze zählen: der Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996, der Gramm-Leach-Bliley Act und seine Durchführungsbestimmungen, die Privacy Rule und die Safeguards Rule der Federal Trade Commission (FTC) oder der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, einschließlich der im jeweiligen Rahmen erlassenen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, oder (e) zu versuchen, durch Nutzung des Evernote-Service oder Zugriff auf diesen einen Ersatzservice oder vergleichbaren Service zu schaffen.
5. Auskunftsersuchen Dritter
Die Kundin bzw. der Kunde willigt ein, dass sie bzw. er im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien dafür verantwortlich ist, Auskunftsersuchen Dritter zu beantworten, die sich auf die Nutzung des Kundenkontos durch die Kundin bzw. den Kunden oder etwaige Endnutzer bzw. Endnutzerinnen oder auf darin enthaltene Inhalte beziehen („Auskunftsersuchen Dritter“). Sollte Evernote ein Auskunftsersuchen Dritter erhalten (einschließlich straf- oder zivilrechtlicher Vorladungen oder sonstiger rechtlicher Verfahren, mittels derer Kunden- oder Endnutzerdaten angefordert werden), wird Evernote diese Dritten zur Verfolgung ihres Auskunftsersuchens, soweit gesetzlich zulässig und gemäß den Bedingungen des Auskunftsersuchens dieser Dritten, an die Kundin bzw. den Kunden verweisen. Evernote behält sich das Recht vor, auf Auskunftsersuchen Dritter nach Kundendaten zu antworten, wenn Evernote nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass Evernote gesetzlich verpflichtet ist, einem solchen Auskunftsersuchen nachzukommen.
6. Zahlung
Der Kunde bzw. die Kundin muss beim Einrichten seines bzw. ihres Evernote Teams-Kontos eine Zahlungsmethode angeben. Administratoren und Rechnungskontakte von Evernote Teams-Konten können die Zahlungsangaben für ihr Evernote Teams-Konto ändern, indem sie sich an den Kundenservice von Evernote wenden. Rechnungskontakte müssen sich dazu an den Kundenservice wenden und zur Überzeugung von Evernote nachweisen, dass sie über die Kontrolle über die zuletzt für das Evernote Teams-Konto benutzte Zahlungsmethode verfügen, um Änderungen vornehmen zu können.
Der Kunde bzw. die Kundin erkennt an, dass er bzw. sie sowie seine bzw. ihre Endnutzerinnen und Endnutzer den Zugang zu sämtlichen Inhalten des Kundenkontos im Evernote-Service verlieren können, falls der Kunde bzw. die Kundin die Zahlung nicht fristgerecht leistet. Dieser Zugang wird nach Erhalt der vollständigen Zahlung wiederhergestellt.
Sämtliche Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung unterliegen den Geschäftsbedingungen.
7. Steuern und Abgaben
Die Kundin bzw. der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher im jeweiligen Land geltenden Steuern verantwortlich, einschließlich der Zahlung von Verkaufssteuern, Gebrauchssteuern, Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern, Quellensteuern und vergleichbaren Steuern, sowie für Zölle, sonstige Abgaben oder behördliche Auflagen, mit Ausnahme lediglich von Steuern auf das Nettoeinkommen von Evernote (gemeinsam „Steuern“). Die Kundin bzw. der Kunde hat sämtliche Zahlungen an Evernote im Rahmen dieser Vereinbarung ohne jegliche Steuerabzüge zu leisten. Sollte Evernote verpflichtet sein, Steuern einzuziehen oder abzuführen, stellt Evernote dies der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung, es sei denn, sie bzw. er legt Evernote eine gültige Bescheinigung der Steuerbefreiung, eine von der zuständigen Steuerbehörde vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder andere Unterlagen zum Nachweis einer Steuerbefreiung vor. Sollte die Kundin bzw. der Kunde gesetzlich verpflichtet sein, Steuern aus Zahlungen an Evernote einzubehalten, so ist sie bzw. er verpflichtet, Evernote eine offizielle Steuerbescheinigung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis solcher Zahlungsverpflichtungen vorzulegen.
8. Support und Wartung
Evernote bietet Administratoren sowie Endnutzerinnen und Endnutzern des Kunden bzw. der Kunden eine bevorzugte Behandlung bei Supportanfragen. Der Kunde bzw. die Kundin ist in Bezug auf Probleme, die den Zugriff seiner bzw. ihrer Endnutzerinnen und Endnutzer auf das Kundenkonto betreffen (beispielsweise das Zurücksetzen von Passwörtern, das Sperren von Konten, die Freigabe von Inhalten usw.), auf eigene Kosten für den Support der Endnutzerinnen und Endnutzer verantwortlich. Der Kunde bzw. die Kundin unternimmt nach besten Kräften angemessene Anstrengungen, um solche Supportanfragen selbständig zu lösen, bevor er bzw. sie diese an Evernote weiterreicht.
9. Datensicherheit
Evernote hat eine Reihe von technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um den versehentlichen Verlust von in Evernote Teams gespeicherten Inhalten, den unbefugten Zugriff auf sie sowie deren unbefugte Verwendung zu unterbinden. Evernote kann jedoch nicht dafür garantieren, dass unbefugte Dritte außerstande sein werden, sich Zugang zu Evernote Teams zu verschaffen, und die Kundin bzw. der Kunde erkennt an, dass das Speichern sämtlicher von der Kundin bzw. vom Kunden und seinen Endnutzern und Endnutzerinnen in Evernote Teams hinterlegten Inhalte auf eigenes Risiko der Kundin bzw. des Kunden und ihrer bzw. seiner Endnutzer und Endnutzerinnen erfolgt. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden, sicherzustellen, dass für den Fall eines Verlusts der in Evernote Teams gespeicherten Inhalte eine Sicherheitskopie der Inhalte angelegt wurde. Sollte Evernote Kenntnis davon erlangen, dass Dritte unbefugt auf das Evernote Teams-Konto der Kundin bzw. des Kunden zugegriffen haben oder sich unbefugt die Anmeldedaten eines Administrators für das Evernote Teams-Konto der Kundin bzw. des Kunden verschafft haben, wird Evernote die Administratoren der Kundin bzw. des Kunden unverzüglich über diesen unbefugten Zugriff informieren.
10. Datenschutz
Unsere Datenschutzrichtlinie ist unter https://evernote.com/de-de/privacy/policy veröffentlicht. Durch die Nutzung von Evernote Teams erkennt der Kunde bzw. die Kundin sämtliche Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie an und willigt in sie ein. Soweit wir im Auftrag des Kunden bzw. der Kundin als Datenverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten verarbeiten, gilt die Zusatzvereinbarung für die Datenverarbeitung als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
Wenn der Kunde bzw. die Kundin beabsichtigt, die Nutzung des Evernote Teams-Service durch minderjährige Endnutzerinnen und Endnutzer zu ermöglichen, ist der Kunde bzw. die Kundin dafür verantwortlich, die erforderlichen elterlichen bzw. vormundschaftlichen oder sonstigen nach geltendem Recht erforderlichen Einwilligungen einzuholen, bevor er bzw. sie solchen Endnutzerinnen und Endnutzern den Zugriff auf das Kundenkonto bzw. dessen Nutzung ermöglicht. Der Kunde bzw. die Kundin muss den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Kopie der Datenschutzrichtlinie von Evernote zur Verfügung stellen, wenn er bzw. sie die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einholt. Der Kunde bzw. die Kundin muss alle erteilten Einwilligungen aufbewahren und sie Evernote auf Anfrage vorlegen.
11. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, keine von der anderen Partei erhaltenen Informationen (im Falle von Evernote einschließlich Kundeninhalten und sonstigen von der Kundin bzw. vom Kunden an Evernote übermittelten Daten), die als geschützt oder vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Beschaffenheit offensichtlich als geschützt oder vertraulich anzusehen sind („vertrauliche Informationen“), gegenüber Dritten offenzulegen. Als Ausnahme hiervon darf Evernote auf solche vertraulichen Informationen der Kundin bzw. des Kunden und ihrer bzw. seiner Endnutzer und Endnutzerinnen zugreifen, sie offenlegen und weitergeben, soweit dies für die Bereitstellung der Evernote Teams-Services im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist und soweit es in der Datenschutzrichtlinie aufgeführt ist. Die Parteien willigen ein, dass sie hierbei dasselbe Maß an Sorgfalt walten lassen, das sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art anwenden, um die Geheimhaltung zu wahren und die Offenlegung oder Nutzung von vertraulichen Informationen zu verhindern, damit diese nicht an die Öffentlichkeit oder in den Besitz von Personen gelangen, die nicht gemäß dieser Vereinbarung berechtigt sind, über diese Informationen zu verfügen. Die Geheimhaltungspflicht gemäß diesem Abschnitt gilt weder für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie ihr auf anderem Wege als durch diese Vereinbarung oder durch die andere Partei zur Kenntnis gelangt sind, noch für Informationen, die öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus können vertrauliche Informationen offengelegt werden, soweit eine solche Offenlegung erforderlich ist, damit eine Partei geltendem Recht bzw. einer gerichtlichen Entscheidung oder Auskunftsersuchen von Behörden oder Dritten nachkommen kann, die nach Ansicht dieser Partei eine Offenlegung erfordern. Dies jedoch erst, nachdem die andere Partei über eine solche erforderliche Offenlegung informiert wurde, sofern eine solche Mitteilung nicht verboten ist. Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt so lange, wie die jeweiligen Informationen als vertrauliche Informationen gelten.
12. Marken
Evernote kann dem Kunden bzw. der Kundin nach eigenem Ermessen gestatten, sein bzw. ihr Logo oder andere seiner bzw. ihrer Marken (gemeinsam „Kundenmarken“) zur Darstellung in der Version von Evernote Teams hochzuladen, die von den Endnutzerinnen und Endnutzern des Kundenkontos verwendet wird. Dies kann entweder gemeinsam mit den Marken von Evernote oder als Service unter der Marke des Kunden bzw. der Kundin geschehen. Dementsprechend gewährt der Kunde bzw. die Kundin Evernote hiermit eine nicht-exklusive Lizenz, die Marken des Kunden bzw. der Kundin anzuzeigen, wiederzugeben und zu verbreiten sowie diese Marken zu modifizieren (für technische Zwecke, etwa um sicherzustellen, dass die Marken sowohl auf Mobilgeräten als auch auf Computern problemlos darstellbar sind), dies jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Evernote Teams für die Endnutzer und Endnutzerinnen des Kundenkontos.
13. Rechtsvorbehalt
Sofern in dieser Vereinbarung und in den Nutzungsbedingungen nicht etwas Abweichendes festgelegt ist, gewährt diese Vereinbarung den Parteien weder stillschweigend noch anderweitig irgendwelche Rechte an Immaterialgütern bzw. geistigem Eigentum der anderen Partei. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Kundin bzw. dem Kunden kein Eigentumsrecht oder sonstiges Recht an Evernote Teams oder der Evernote-Software übertragen.
14. Werbung mit der Geschäftsbeziehung
Evernote darf den Namen des Kunden bzw. der Kundin sowohl online als auch in gedruckten und elektronischen Marketingmaterialien in einer Auflistung von Evernote-Kunden nennen.
15. Befugnis zum Vertragsschluss
Die Parteien sichern einander zu, dass sie gemäß ihrer Unternehmenssatzung und den maßgeblichen Verträgen (sofern vorhanden) über die erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügen, um diese Vereinbarung einzugehen und gemäß den darin enthaltenen Bedingungen zu erfüllen. Die Kundin bzw. der Kunde sichert ferner zu, dass die Person, die den Registrierungsvorgang für Evernote Teams durchführt und über die Administratorkonsole in diese Vereinbarung einwilligt, im Namen der Kundin bzw. des Kunden zu dieser Handlung befugt ist.
16. Haftungsausschluss
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, ersetzen die unter Ziffer 15 genannten ausdrücklichen Zusicherungen und die Nutzungsbedingungen alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, darunter auch die stillschweigende Zusicherung der Gebrauchstauglichkeit, der Freiheit von Rechtsmängeln oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Sämtliche sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen schließt Evernote im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus. Weder mündliche noch schriftliche Angaben oder Ratschläge, die von einer der Parteien, ihren Vertretern oder Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen gemacht bzw. erteilt werden, können eine Zusicherung begründen oder in irgendeiner Weise den Umfang der in dieser Vereinbarung gemachten Zusicherungen erweitern.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen sichert Evernote nicht zu, dass die Evernote-Software oder der Evernote Teams-Service allen Anforderungen des Kunden bzw. der Kundin oder seiner bzw. ihrer Endnutzerinnen und Endnutzer genügt, dass der Betrieb der Evernote-Software oder des Evernote Teams-Service unterbrechungsfrei oder fehlerfrei erfolgt oder dass alle Mängel der Evernote-Software und des Evernote Teams-Service behoben werden. Darüber hinaus ist Evernote nicht verantwortlich für etwaige Mängel oder Fehler, die aus der Veränderung, dem Missbrauch oder der Beschädigung von Evernote-Software resultieren, die nicht von Evernote bereitgestellt wurde. Evernote gibt keine Zusicherungen ab und übernimmt keine Haftung in Bezug auf Software Dritter oder andere Produkte, die nicht von Evernote stammen.
17. Freistellung durch den Kunden
Die Kundin bzw. der Kunde willigt ein, das Unternehmen Evernote, seine Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Partner im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang schadlos zu halten und freizustellen von jeglichen Verbindlichkeiten, Schäden (unmittelbare Schäden und Folgeschäden), Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwalts- und sonstige Honorare), die aus oder in Verbindung mit (i) einem Verlust der Administration oder (ii) Forderungen entstehen, die (a) von Endnutzern und Endnutzerinnen oder (b) von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Evernote-Software oder von Evernote Teams durch die Kundin bzw. den Kunden und ihre bzw. seine Endnutzer und Endnutzerinnen unter Verletzung dieser Vereinbarung, der Nutzungsbedingungen oder der geltenden Gesetze erhoben werden. Im Falle einer solchen Forderung werden wir der Kundin bzw. den Kunden unter Verwendung der bei uns für ihr bzw. sein Konto hinterlegten Kontaktdaten über die Forderung, Klage oder sonstige Maßnahme informieren, wobei ein Versäumnis der Zustellung einer solchen Mitteilung an die Kundin bzw. den Kunden nicht ihre bzw. seine Verpflichtung zur Freistellung gemäß dieser Vereinbarung aufhebt oder verringert, es sei denn, die Kundin bzw. der Kunde kann nachweisen, dass sie bzw. er durch ein solches Versäumnis geschädigt wurde.
18. Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme von (a) einer Verletzung von Ziffer 2 oder 4 durch den Kunden bzw. die Kundin und (b) den Freistellungsverpflichtungen gemäß Ziffer 17 gilt: (i) Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für entgangenen Gewinn, Strafschadensersatz, mittelbare, beiläufige oder konkrete Schäden oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob sie durch vertragsgemäße oder unerlaubte Handlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) entstanden sind, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder ihrer Kündigung oder Nichtverlängerung ergeben; und (ii) die gesamte und kumulative Haftung jeder Partei für Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, übersteigt in keinem Fall den Betrag, den der Kunde bzw. die Kundin im Rahmen dieser Vereinbarung während der zwölf Monate, die der Geltendmachung einer Forderung aufgrund von Schäden unmittelbar vorangehen, an Evernote zu zahlen hatte.
19. Laufzeit
Sofern Evernote und die Kundin bzw. der Kunde nicht in einem gesonderten schriftlichen Zusatz zu dieser Vereinbarung etwas anderes vereinbaren, wird diese Vereinbarung mit dem Tag des Inkrafttretens wirksam und bleibt sie bis zum Ende des in der Administratorkonsole angegebenen Abonnementzeitraums („Abonnementzeitraum“) wirksam, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen aus Ziffer 20 gekündigt wird.
Nach Ablauf des ersten Abonnementzeitraums wird die Laufzeit automatisch um einen weiteren Abonnementzeitraum verlängert, soweit dies nachfolgend nicht abweichend geregelt ist. Die Kundin bzw. der Kunde zahlt Evernote die zum jeweiligen Zeitpunkt fälligen Gebühren für den Abonnementzeitraum. Die Kundin bzw. der Kunde kann ihr bzw. sein Evernote Teams-Abonnement jederzeit vor Ablauf des ersten Abonnementzeitraums bzw. eines nachfolgenden Abonnementzeitraums kündigen oder über die Administratorkonsole des Kundenkontos die Anzahl der Endnutzer und Endnutzerinnen reduzieren, die Zugriff auf das Kundenkonto haben. Eine solche Kündigung oder Reduzierung wird nach Ablauf des jeweils aktuellen Abonnementzeitraums für den unmittelbar folgenden Abonnementzeitraum wirksam.
20. Kündigung und Erstattungen
Der Kunde bzw. die Kundin kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er bzw. sie das Evernote Teams-Konto über die Administratorkonsole deaktiviert. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bzw. die Kundin kann eine vollständige oder teilweise Erstattung gemäß unserer Richtlinie für Erstattungen erfolgen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, Erstattungen oder Gutschriften nach eigenem Ermessen oder gegebenenfalls nach geltendem Recht zu gewähren. Falls wir in einem bestimmten Fall eine Erstattung oder Gutschrift gewähren, ergibt sich daraus keinerlei Verpflichtung, dies auch in Zukunft ebenso handzuhaben.
Evernote kann diese Vereinbarung mit einer Frist von sechzig (60) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden bzw. die Kundin kündigen und erstattet in diesem Fall den anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten Gebühren für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten der Kündigung.
Darüber hinaus kann jede Partei diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei eine Verletzung bzw. Nichterfüllung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht und eine solche Verletzung bzw. Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Verletzung bzw. Nichterfüllung durch die Partei, die diese Verletzung bzw. Nichterfüllung nicht begeht, behoben wird. Ungeachtet dessen kann (i) jede Partei diese Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 11 durch die andere Partei unverzüglich kündigen und (ii) Evernote diese Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 2 oder 4 durch den Kunden bzw. die Kundin unverzüglich kündigen. Falls der Kunde bzw. die Kundin diese Vereinbarung aufgrund einer Verletzung durch Evernote kündigt, besteht die einzige und ausschließliche Wiedergutmachung für den Kunden bzw. die Kundin und die gesamte Haftung von Evernote für eine solche Verletzung in einer Erstattung der von dem Kunden bzw. der Kundin im Rahmen dieser Vereinbarung an Evernote gezahlten Gebühren.
Evernote kann diese Vereinbarung unverzüglich per Kündigungsmitteilung beenden, falls: (i) der Kunde bzw. die Kundin zahlungsunfähig wird; (ii) der Kunde bzw. die Kundin gemäß geltendem Konkurs- oder Insolvenzrecht von sich aus ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn bzw. sie beantragt wurde und der Kunde bzw. die Kundin dieses Verfahren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beantragung abgewiesen oder beendet hat; (iii) der Kunde bzw. die Kundin eine Auflösung, einen Vergleich oder eine finanzielle Umstrukturierung mit Gläubigern vorschlägt oder falls ein Konkursverwalter, Treuhänder, Vermögensverwalter oder vergleichbarer Beauftragter bestellt wird oder das gesamte Vermögen oder Unternehmen des Kunden bzw. der Kundin oder einen wesentlichen Teil davon in Besitz nimmt; oder (iv) der Kunde bzw. die Kundin eine allgemeine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt.
Durch Kündigung dieser Vereinbarung werden der Zugang des Kunden bzw. der Kundin und seiner bzw. ihrer Endnutzerinnen und Endnutzer zum Konto des Kunden bzw. der Kundin sowie sämtliche sonstige dem Kunden bzw. der Kundin im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte am Tag des Inkrafttretens der Kündigung aufgehoben, wobei jedoch die Durchsetzung etwaiger zum Zeitpunkt der Kündigung bestehender, nicht erfüllter Verpflichtungen von einer Kündigung unberührt bleibt. Nach Kündigung dieser Vereinbarung ist Evernote nicht verpflichtet, etwaige Kundeninhalte aufzubewahren, und kann sämtliche Inhalte löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Im Falle einer Kündigung durch Evernote mit einer Frist von weniger als dreißig (30) Tagen und sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist, stellt Evernote dem Kunden bzw. der Kundin einen Weg bereit, um die Inhalte auf dem Kundenkonto innerhalb eines begrenzten Zeitraums herunterladen bzw. exportieren zu können.
Die folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern die Kündigung dieser Vereinbarung: Ziffern 2 bis 7, 9 bis 13 sowie 16 bis 21.
21. Allgemeine Bestimmungen
a. Vollständigkeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt in Bezug auf den Vertragsgegenstand zusammen mit den Nutzungsbedingungen, den Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Nutzungsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen Evernote und der Kundin bzw. dem Kunden dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitig erfolgten Angebote, Erklärungen und Vereinbarungen. Etwaige in einer von der Kundin bzw. vom Kunden erteilten Auftragsbestätigung festgehaltenen Bestimmungen gelten nicht für diese Vereinbarung und sind nichtig. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer sonstigen zuständigen Gerichtsbarkeit aus beliebigem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist die entsprechende Bestimmung im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang durchzusetzen, und bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang wirksam. Die Parteien kommen ferner überein, dass sie für den Fall, dass eine solche Bestimmung einen wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt, nach Treu und Glauben eine Ersatzbestimmung aushandeln werden, in der sich die Intention dieser Bestimmung im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang widerspiegelt.
b. Mitteilungen. Gemäß dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Mitteilungen sind in Schriftform entweder persönlich, per E-Mail oder mittels eines weltweit anerkannten Kurierdienstes wie folgt zu übermitteln:
An den Kunden bzw. die Kundin: An die E-Mail-Adresse(n) der zum jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Administratoren des Kontos.
An Evernote: An folgende Adresse (je nach Vertriebspartner des Kunden bzw. der Kundin für den Evernote-Service):
Evernote Corporation
4231 Balboa Avenue, #1008
San Diego, CA 92117, USA
Attn: General Counsel
Mit Kopie an legalnotice@evernote.com
An Evernote Brasil:
Evernote do Brasil Serviços de Aplicações Ltda
Avenida Paulista, no 2.300
Andar Pilotis
Edifício São Luiz Gonzaga
CEP: 01310-300, São Paulo/SP, Brazil
Attention: Legal Notice
Mit Kopie an legalnotice@evernote.com
Unabhängig davon, welches Datum in einer solchen Mitteilung angegeben ist, gilt derjenige Tag, an dem die Mitteilung zugestellt wird, als Tag der Mitteilung. Eine Partei kann über die Administratorkonsole (im Falle des Kunden bzw. der Kundin) bzw. nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden bzw. die Kundin (im Falle von Evernote) die Adressen, Personen und Anreden der Kontakte ändern, an die solche Mitteilungen zu senden sind.
c. Anwendbares Recht. Bei Kundinnen und Kunden mit Hauptsitz außerhalb Brasiliens unterliegen diese Vereinbarung und ihre Auslegung als versiegelte Urkunde denjenigen Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, die für dort geschlossene und zu erfüllende Verträge gelten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Rechtswahlbestimmungen. Bei Kundinnen und Kunden mit Hauptsitz in Brasilien unterliegen diese Vereinbarung und ihre Auslegung als versiegelte Urkunde denjenigen Gesetzen Brasiliens, die für dort geschlossene und zu erfüllende Verträge gelten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Rechtswahlbestimmungen. Diese Vereinbarung unterliegt nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Wenn es sich bei der Kundin bzw. dem Kunden um eine Regierungseinrichtung, Behörde oder sonstige staatliche Einrichtung in den USA handelt („US-Regierungskunde“) und die diese Kundinnen bzw. diesen Kunden begründenden oder anderweitig regelnden Gesetze ausdrücklich vorgeben, dass die Kundin bzw. der Kunde Verträge nach bestimmten Recht abschließen muss und/oder eine Rechtswahlklausel untersagt ist, die ein anderes Recht als dasjenige Recht vorschreiben würde, nach dem die Kundin bzw. der Kunde handlungsbefugt ist („zwingendes Recht“), dann gilt der vorstehende Absatz nicht in Bezug auf die Nutzung des Evernote Teams-Service durch den US-Regierungskunden im Rahmen der Ausübung seiner offiziellen Regierungsfunktion.
Sollte das für einen US-Regierungskunden geltende zwingende Recht dieser Kundin bzw. diesem Kunden untersagen, in die Schiedsvereinbarung aus den Nutzungsbedingungen einzuwilligen, gilt die Schiedsvereinbarung im Umfang einer solche Untersagung und in Bezug auf die Nutzung des Evernote Teams-Service in seiner offiziellen Regierungsfunktion nicht.
d. Vereinbarung, Rechtsnachfolger und Zessionare. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten zugunsten jeder der Parteien sowie ihrer zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare und sind von diesen durchsetzbar. Sofern in den unmittelbar folgenden Sätzen nichts Abweichendes bestimmt ist, darf keine Partei diese Vereinbarung oder irgendein Recht bzw. einen Anspruch aus dieser Vereinbarung abtreten oder irgendeine Verpflichtung, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen ist, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen. Diese Vereinbarung gilt zugunsten etwaiger Rechtsnachfolger, die das gesamte Vermögen oder Unternehmen einer der Parteien bzw. einen wesentlichen Teil davon übernehmen, und ist für diese bindend, wenn eine solche Rechtsnachfolge im Zusammenhang mit einer Fusion, einem Verkauf von Vermögenswerten, einer Unternehmensumstrukturierung oder anderweitig kraft Gesetzes eintritt. Darüber hinaus behält Evernote sich das Recht vor, diese Vereinbarung an ein Tochterunternehmen oder einen Rechtsnachfolger des Konzernunternehmens abzutreten. Wenn die Kundin bzw. der Kunde bei Evernote die Einwilligung zu einer Abtretung dieser Vereinbarung beantragen möchte, muss sie bzw. er Evernote einen förmlichen Antrag auf Einwilligung sowie über die Administratorkonsole eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, in der sie bzw. er die Einzelheiten der gewünschten Abtretung darlegt. Jeglicher Versuch einer Abtretung oder Übertragung, der dieser Bestimmung zuwiderläuft, ist nichtig und unwirksam. Die Kundin bzw. der Kunde hat sicherzustellen, dass sie bzw. er die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Passwörter für das Administratorkonto jedem Nachfolger oder Zessionar im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, da Evernote ungeachtet einer solchen Abtretung keine Passwörter für das Administratorkonto der Kundin bzw. des Kunden an irgendeine Partei weitergeben wird.
e. Keine Beziehung. Durch diese Vereinbarung wird weder ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft, ein Joint Venture noch ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet. Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen ist keine der Parteien befugt, im Namen der anderen Partei eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung einzugehen oder Kontrolle über die Betriebsmethoden der anderen Partei auszuüben.
f. Höhere Gewalt. Sollte eine der Parteien einen Teil dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der Zahlung von Geldbeträgen) aus Gründen nicht erfüllen können, die außerhalb ihrer Gewalt liegen – darunter Arbeitskämpfe, zivile Unruhen, Krieg, behördliche Vorschriften oder Kontrollen, Unfälle, Unmöglichkeit der Beschaffung von Materialien oder Dienstleistungen oder höhere Gewalt –, ist die säumige Partei für die Dauer der Verzögerung und für eine angemessene Zeit danach von der Erfüllung befreit.
g. Auslegung. Die Zwischenüberschriften in dieser Vereinbarung wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt und dienen nicht dazu, die ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern, zu definieren oder einzuschränken. Ungeachtet der tatsächlich genutzten Schriftform beziehen sich sämtliche Pronomen je nach Identität der jeweiligen Person bzw. der Personen, auf die Bezug genommen wird, auf das Maskulinum, Femininum, Neutrum, den Singular oder den Plural. Die beteiligten Parteien bestätigen, dass sie (i) Gelegenheit hatten, diese Vereinbarung mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl zu überprüfen und (ii) die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstehen und sie freiwillig und wissentlich mit der Intention eingehen, durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtlich gebunden zu sein.
h. Verzichtserklärung und Änderung. Evernote kann nach eigenem Ermessen jederzeit Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen. In diesem Falle veröffentlicht Evernote auf der Evernote Teams-Website eine neue Version der Vereinbarung („geänderte Vereinbarung“) mit einer Beschreibung der vorgenommenen Änderungen. Darüber hinaus informiert Evernote den Kunden bzw. die Kundin im Voraus über alle wesentlichen Änderungen an der Vereinbarung. Die fortgesetzte Nutzung von Evernote Teams durch den Kunden bzw. die Kundin nach Inkrafttreten einer Aktualisierung gilt als Einwilligung des Kunden bzw. der Kundin in die Bestimmungen der geänderten Vereinbarung und als seine bzw. ihre Einwilligung, an diese gebunden zu sein. Sollte die geänderte Vereinbarung wesentliche nachteilige Änderungen in Bezug auf die Rechte oder Verpflichtungen des Kunden bzw. der Kundin umfassen und der Kunde bzw. die Kundin keine Weiternutzung von Evernote Teams unter den Bestimmungen der geänderten Vereinbarung wünschen, kann der Kunde bzw. die Kundin die Vereinbarung kündigen, indem er bzw. sie Evernote innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem er bzw. sie über die Verfügbarkeit der geänderten Vereinbarung informiert wurde, per schriftlicher Mitteilung davon in Kenntnis setzt. Im Falle einer solchen Kündigung gilt unsere Richtlinie für Erstattungen. Im Übrigen sind weder ein Verzicht auf irgendeine noch eine Änderung oder Modifizierung irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung noch eine Abweichung von oder Ergänzung zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung im Rahmen einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Mitteilung wirksam, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart. Sollte eine Partei die Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder einer Abhilfe im Rahmen dieser Vereinbarung versäumen oder verspätet vornehmen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder diese Abhilfe dar. Der Verzicht auf eine bestimmte Bestimmung, Bedingung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung ist nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung, Bedingung oder Nichterfüllung auszulegen. Diese Vereinbarung wird nicht durch irgendwelche Geschäftspraktiken oder Handelsbräuche ergänzt oder modifiziert.
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.